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	<title>Die elektronische Signatur in der Praxis &#187; Mahnverfahren</title>
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	<description>Verein zur Förderung der elektronischen Signatur - SigLab e.V.</description>
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		<title>Signtrust Card &#8211; Elektronische Signatur f&#252;r Anw&#228;lte</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Oct 2008 09:30:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mahnverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Trustcenter BRD]]></category>
		<category><![CDATA[digitale Signatur]]></category>
		<category><![CDATA[Zertifizierungsdiensteanbieter]]></category>

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			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_926" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.siglab.de/wp-content/uploads/2009/02/signtrust-card-schraeg.png"><img class="size-medium wp-image-926 " title="signtrust card " src="http://www.siglab.de/wp-content/uploads/2009/02/signtrust-card-schraeg-300x212.png" alt="" width="300" height="212" /></a><p class="wp-caption-text">Signtrust Card</p></div>
<p>Die Deutsche Post bietet Anwälten und Inkassounternehmen mit der Signtrust Card eine einfache Lösung für das elektronische Mahnverfahren. Die Arbeitsabläufe in Kanzleien und Mahnabteilungen der Inkassobüros werden dadurch deutlich schlanker, schneller und effizienter. Ab dem 1. Dezember 2008 müssen Anwälte und Inkassounternehmen gerichtliche Mahnbescheide in maschinell lesbarer Form beantragen. Laut Gesetzgeber ist für die digitale Datenübertragung via EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) eine qualifizierte elektronischer Signatur zwingend notwendig. „Der elektronische Rechtsverkehr bietet in Verbindung mit der qualifizierten elektronischen Signatur einen schnellen, komfortablen und gleichzeitig sicheren Weg des Informationsaustauschs. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, auf diesem Weg eine sofortige Empfangsbestätigung für seine Dokumente zu bekommen, was das Nachhalten und die Dokumentation von Fristen deutlich vereinfacht“, erklärt Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des deutschen EDV-Geri.</p>
<p>Bislang ist aber nur ein Teil der Anwaltschaft mit Signaturkarten ausgestattet. Der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer erwarten deshalb einen starken Anstieg der Nachfrage im Zuge der Einführung des elektronischen Mahnverfahrens. „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Thema Signaturkarten bei Anwälten voran zu treiben“, sagt Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Rechtsanwältin und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie beim Deutschen Anwaltsverein.<br />
Eine Lösung für die Nutzung der Signaturen für Anwälte und Inkassounternehmen ist Signtrust Card, die Signaturkarte der Deutschen Post. Die Signtrust Card wird individuell für den Antragsteller (natürliche Person) produziert und enthält die elektronische Unterschrift des Karteninhabers, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist. Die Signtrust Card ist einfach über das Internet zu bestellen, eine Identifizierung des Antragstellers kann bundesweit per PostIdent über das Filialnetz der Deutschen Post erfolgen. Das Signtrust Set enthält zudem ein Kartenlesegerät und eine zertifizierte Signatur-Software. Das Trustcenter der Deutschen Post Signtrust ist ein akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) nach dem Signaturgesetz.</p>
<p>Bereits seit Ende 2006 arbeitet die Deutsche Post eng mit der Bundesnotarkammer zusammen, über die Notare Signaturkarten beziehen können. Denn diese sind für Eintragungen in das Handelsregister zwingend erforderlich. Zum Jahresbeginn 2007 hat der Gesetzgeber dieses wichtige Register komplett auf elektronische Führung umgestellt, Eintragungen mit Papierdokumenten sind nicht mehr möglich.</p>
<p><strong>Zusatzinfo: </strong><br />
„8 Schritte zur Ihrer Signaturkarte für Anwälte“ &#8211; das Infoblatt erklärt Schritt für Schritt in einfacher Form den Weg zur Signaturkarte und kann als Download unter <a style="text-decoration: underline; color: #ca6908;" href="http://www.signtrust.de/" target="_blank">www.signtrust.de</a> heruntergeladen werden.</p>
<p>Pressekontakt:<br />
Deutsche Post World Net<br />
Konzernkommunikation<br />
Pressestelle<br />
Uwe Bensien<br />
Tel. 0228/182-9944</p>
<p><strong>Deutsche Post World Net ist die weltweit führende Logistik-Gruppe.</strong><br />
Mit der gebündelten Logistik-Kompetenz ihrer Marken Deutsche Post, DHL und Postbank bietet die Gruppe integrierte Dienstleistungen und maßgeschneiderte, kundenbezogene Lösungen für das Management und den Transport von Waren, Informationen und Zahlungsströmen durch ihr multinationales und multilokales Know-how und Netzwerk. Deutsche Post World Net ist zugleich führender Anbieter für Dialog Marketing sowie effiziente Outsourcing- und Systemlösungen für das Briefgeschäft. 2007 wurde ein Konzernumsatz von mehr als 63 Milliarden Euro erwirtschaftet. Deutsche Post World Net beschäftigt rund 500.000 Mitarbeiter in mehr als 220 Ländern und Territorien und ist damit einer der größten Arbeitgeber weltweit.</p>
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		<title>Zertifizierte Signaturl&#246;sung f&#252;r Anw&#228;lte</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 17:30:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mahnverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Signaturpraxis]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein e. V. (davit) ihren Mitgliedern ab sofort ein eigenes Signaturpaket für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur in Zusammenarbeit mit der e.siqia Informationstechnologien GmbH in Berlin an.
Für Mitglieder der davit ist es ab sofort möglich, das spezielle Signatur-Bundle einschließlich BSI-konformer Signatursoftware, akkreditierter davit-Signaturkarte sowie einem 3 Jahres-Zertifikat der Deutschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein e. V. (davit) ihren Mitgliedern ab sofort ein eigenes Signaturpaket für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur in Zusammenarbeit mit der e.siqia Informationstechnologien GmbH in Berlin an.<span id="more-494"></span></p>
<p>Für Mitglieder der davit ist es ab sofort möglich, das spezielle Signatur-Bundle einschließlich BSI-konformer Signatursoftware, akkreditierter davit-Signaturkarte sowie einem 3 Jahres-Zertifikat der Deutschen Telekom/T-Systems Enterprise Services und einem zertifizierten Cherry-Kartenleser zu gesonderten Konditionen zu nutzen. Die Signaturkarte besitzt ein zusätzliches Attribut für Rechtsanwälte.</p>
<p>Kanzleien können mit dem Bundle ihren gesamten Schriftverkehr, z. B. im Mahnverfahren, bei der Einlieferung von Klagen oder für Anträge bei Gerichten und Behörden sowie für Steuererklärungen medienbruchfrei mit elektronischer Signatur abwickeln. Das Signatur-Bundle unterstützt gängige Fachprogramme und Onlinedienste, wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren über mahngerichte.de sowie Governikus als Teil der elektronischen Poststelle des Bundes und ElsterOnline.</p>
<p>Die davit-Signaturkarte ist Teil des Signatur-Bundles und die Eintrittskarte für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, um ihren Schriftverkehr mit Finanz-, Mahn-, Register-, Straf- und Verwaltungsgerichten einfacher und komfortabler führen zu können. Davit betont die Vorteile des Einsatzes der qualifizierten elektronischen Signatur gegenüber dem Barcode-Verfahren &#8211; z. B. zur Stellung von Mahnanträgen.</p>
<p>Zum 01.12.2008 fallen Papier- und Faxform für Anträge im Mahnverfahren weg. Das Stellen von Mahnanträgen ist dann nur noch mit dem Online-Barcode-Verfahren per Post oder elektronisch signiert möglich. Die Anschaffung einer Ausstattung für das elektronische Signieren sowie die Einrichtung von elektronischen Geschäftabläufen in den kommenden Wochen ist für zahlreiche Kanzleien empfehlenswert. Voraussetzung zur Nutzung des Signaturpaketes ist ein normaler Arbeitsplatzrechner mit dem Betriebssystem MS Windows (ab MS Win 98).</p>
<p>Das spezielle Angebot stellt die Arbeitsgemeinschaft für Anwälte gemeinsam mit e.siqia vom 21. bis 24. Oktober d. J. auf der IT-Fachmesse SYSTEMS interessierten Anwälten und IT-Administratoren persönlich vor. Interessenten können sich auf dem Gemeinschaftsstand der e.siqia Business AG (Messe München, Halle B3, Stand 110) für den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur authentifizieren lassen und den Gang zur Post (Postident-Verfahren) sparen. (davit: ra)</p>
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		<title>Elektronisches Mahnen wird ab Dezember 2008 Pflicht</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Apr 2008 22:37:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mahnverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Trustcenter BRD]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[eGovernment]]></category>
		<category><![CDATA[eJustiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Justiz geht schon länger den Weg in Richtung online. So werden bereits heute die Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch abgewickelt oder die Einträge ins Handelsregister elektronisch vorgenommen. Klares Ziel: Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung und damit die Beschleunigung der Verfahren.Elektronischer Mahnantrag wird Pflicht &#8211; Wegfall der Papierformulare zum 1.12. besteht im klassischen anwaltlichen Tätigkeitsfeld &#8220;Mahnverfahren&#8221; die Pflicht, sämtliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Justiz geht schon länger den Weg in Richtung online. So werden bereits heute die Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch abgewickelt oder die Einträge ins Handelsregister elektronisch vorgenommen. Klares Ziel: Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung und damit die Beschleunigung der Verfahren.Elektronischer Mahnantrag wird Pflicht &#8211; Wegfall der Papierformulare zum 1.12. besteht im klassischen anwaltlichen Tätigkeitsfeld &#8220;Mahnverfahren&#8221; die Pflicht, sämtliche Mahnanträge in maschinenlesbarer Form zu stellen.<span id="more-206"></span></p>
<p>Die Anträge müssen hierbei entweder in der Kanzlei qualifiziert elektronisch signiert und dann per Internet an das Mahngericht übermittelt werden oder auf Diskette gespeichert und mit unterschriebenem Begleitschreiben per Post verschickt werden. Werden Mahnverfahren nur in Ausnahmefällen abwickelt, ist es bis auf weiteres möglich, noch das papiergestützte Bar-Code-Verfahren zu nutzen. Der so erstellte Mahnantrag muss dann noch unterschrieben und per Post an das Gericht übermittelt werden.Zur Online-Übertragung eines elektronischen Mahnantrags benötigen Anwaltskanzleien einen PC mit Internet-Anschluss sowie eine zertifizierte Signaturkarte (zur qualifizierten elektronischen Signatur), ein Kartenlesegerät mit PIN-PAD der Klasse 2 (oder höher) und die im EGVP-Client enthaltene Signaturkomponente.</p>
<p>Quelle: <a target="_blank" href="http://www.datev.de">www.datev.de</a></p>
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