Der BFH hat durch Urteil vom19.2.2009 – IV R 97/ 06 – entschieden: Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit einer elektronisch übermittelten Revisionseinlegung/Erledigungserklärung nicht entgegen. Ein qualifiziertes Zertifikat kann auf Verlangen eines Antragstellers Angaben über seine... (Weiterlesen ...)