Juli 1st, 2010

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Unqualifiziert qualifiziert

Unqualifiziert qualifiziert

Damit eine elektronische Signatur als „qualifizierte“ gilt, muss sie bekanntlich etliche Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist, dass sie mit technischen Kom-ponenten erstellt wurde, deren Sicherheit durch eine von der Bundesnetzagentur (BNetzA) anerkannte Stelle überprüft und bestätigt wurde. Seit dem 19.12.2008 besitzt... (Weiterlesen ...)

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