Eignet sich der neue Personalausweis zum Einsatz bei Staatlichen Lotteriegesellschaften?
Ab November 2010 wird der neue (elektronische) Personalausweis auch in Deutschland eingeführt. Er hat die Größe einer Kreditkarte und löst den bisherigen Personalausweis ab. Als Sichtausweis erfüllt der neue Personalausweis die gleiche Funktion wie bisher. Zusätzlich bietet der neue Ausweis die Möglichkeit der biometrischen Identitätsfunktion, die ausschließlich dem hoheitlichen Bereich wie Polizei oder Grenzkontrolle zugänglich ist. Zu den biometrischen Identitätsfunktionen zählen das digitale Lichtbild, dessen Speicherung verpflichtend ist, sowie zwei Fingerabdrücke, deren Speicherung auf Wunsch kostenlos vorgenommen wird.
Neben der herkömmlichen Funktion als hoheitliches Ausweisdokument soll der elektronische Personalausweis auch zur Identifikation im Internet verwendet werden. Dieser so genannte elektronische Identitätsnachweis (eID) wird die Sicherheit und den Komfort von E-Business und E-Government Anwendungen deutlich erhöhen. Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, werden zukünftig zusätzlich in einem Ausweis-Chip gespeichert. Damit können sich Ausweisinhaber überall elektronisch identifizieren, wo solche Daten erforderlich sind. Dies kann sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern – beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder auch beim Online-Lotto – der Fall sein. Zu den Daten des eID zählen u.a. Vorname/n, Familienname, Tag und Ort der Geburt, gegenwärtige Anschrift, Gültigkeitsdatum sowie kartenspezifische Kennzeichen.
Mit den elektronisch gespeicherten Informationen können so Prozesse wie Anmeldung im Shop, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält zusätzlich die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an einen Anbieter übermittelt werden. Eine Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe einer selbst gewählten sechsstelligen Sicherheits-PIN. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der elektronische Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes, letzteres unter anderem auch an Automaten, beispielsweise beim Zigarettenkauf.
Des Weiteren ist der neue (elektronische) Personalausweis auch eine Signaturkarte nach dem Signaturgesetz und kann ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur speichern.
Mit dem elektronischen Identitätsnachweis des neuen elektronischen Personalausweises wird die Bundesregierung eine moderne Chipkarte einführen. Grundpfeiler dieser Chipkarte ist die dem heutigen Stand der Technik entsprechende so genannte Zwei-Faktor-Authentifizierung, d.h. Besitz (die Karte) und persönliches Wissen (die PIN). Mit der technischen Umsetzung können sich die Bürger sicher sein, dass sie ihre Daten auf dem Ausweis nur dann freigeben, wenn sie vorab die nur ihnen bekannte PIN eingegeben haben. Zudem haben Dienstanbieter hierdurch die Sicherheit, dass nur rechtmäßige Besitzer der Karte diese auch nutzen können.
Gerade die Bindung zwischen Ausweisinhaber und Ausweis, die in einem Online- oder Offline-Szenario von Seiten eines Diensteanbieters automatisiert, d. h. ohne Unterstützung eines Mitarbeiters erfolgt, kann einfach über die Kombination von physischer Ausweiskarte und PIN garantiert werden.
Der neue (elektronische) Personalausweis würde sich demnach auch für den Einsatz bei den staatlichen Lotteriegesellschaften eignen, um so das Registrierungsverfahren mit der Altersverifikation und einem sicheren Nachweis der Identität (Authentisierung) zu erleichtern. Bisher wird versucht, dies durch eine Kombination aus Kundenkarte und Personalausweis sicherzustellen.
Bedauerlicher Weise ist der tatsächlich Ersatz der Kundenkarte durch den neuen Personalausweis zur Authentifizierung bzw. Abgabe von Spielscheinen in der Annahmestelle – bedingt durch die Sicherheitsfeatures – nur begrenzt geeignet. Durch die Eingabe einer sechstelligen PIN zur Freigabe der Daten verlängert und verkompliziert sich der Prozess aus Kundensicht, so dass davon auszugehen ist, dass sich der neue Personalausweis zur Authentifizierung im Rahmen der Spielabgabe nicht durchsetzen wird.
Anders sieht die Situation im Bereich des Internets aus. Durch den Einsatz des neuen (elektronischen) Personalausweises kann die Identifikation und die Authentifizierung einwandfrei sichergestellt werden. Der derzeitige Prozess zur Authentifizierung mittels Benutzername und Passwort wird dabei nur unwesentlich verändert. Die notwendige technische Ausstattung sowie die Bereitschaft, den gegenwärtig etwas aufwändigeren Prozess auf sich zu nehmen, wird durch die damit zu erzielende Sicherheit auf Dauer von den Kunden erkannt und akzeptiert.
Die MULTA MEDIO Informationssysteme AG hat sich im Rahmen des Anwendertests mit der Systemarchitektur des neuen (elektronischen) Personalausweises beschäftigt und dessen Integration als Identifikations- und Authentifizierungsinstrument für die Internet Serviceportale der MULTA MEDIO Lotto-Kunden geprüft und umgesetzt.
Spätestens mit der potentiellen Wiedereröffnung der Internet-Lotteriespielsysteme ist der neue (elektronische) Personalausweis ein geeignetes Mittel, um im Internet den Kunden eindeutig zu identifizieren und zu authentifizieren und so den Spieler- und Jugendschutz aus Sicht der Lotteriegesellschaft zu gewährleisten.
Homepage: www.multamedio.de
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