Einspruchsentscheidung als Computerfax
Darf das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung als Computerfax übermitteln? Zuweilen lässt sich auch das Finanzamt mal was Neues einfallen. Im zugrundeliegenden Fall wies es den Einspruch eines Steuerzahlers nicht durch ein amtliches Schreiben über die Post zurück, sondern übemittelte es durch ein Computerfax. Der Betroffene behauptete, dass er das Fax nicht erhalten habe.
Nach Ansicht der Richter des Finanzgerichtes Köln ist es gleichgültig, ob das Computerfax wirklich beim Empfänger angekommen ist. Es fehle hier nämlich an einer wirksamen Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch das Finanzamt. Dies ergebe sich daraus, dass es sich bei dem übermittelten Schreiben um einen elektronischen Verwaltungsakt handelt. Dieser hätte einer qualifizierten elektronischen Signatur bedurft, woran es hier fehlt. Nur bei Verwendung einer derartigen Signatur weiss der Empfänger, dass das Fax auch wirklich vom Finanzamt stammt (Aktenzeichen 6 K 3031/08). Das Gericht hat gegen sein Urteil die Revision zugelassen.










