Elektronischer Nachweis zur Entsorgung gefährlicher Abfälle mit eANV-Portal

Das Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle mit Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen in Papierform wird durch das papierlose elektronische Abfallnachweisverfahren eANV abgelöst. Die rechtlichen Grundlagen dafür wurden mit der Novelle der Nachweisverordnung geschaffen. Ab April 2010 ist das elektronische Verfahren für Entsorger, Erzeuger und Beförderer verbindlich vorgeschrieben.

Das digitale Verfahren soll die Entsorgungsüberwachung schneller, kostengünstiger und sicherer machen. Unternehmen und Behörden werden gleichermaßen entlastet, Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozesse vereinfacht. Bislang sind nach deutschem Abfallrecht teilweise sechsfache Papierdurchschreibesätze erforderlich, die als Nachweise beim Abfalltransport mitgeführt und an alle Beteiligten verteilt werden.

In der Entsorgungswirtschaft hat das digitale Verfahren bereits erste Praxistests bestanden. Eine beispielhafte Lösung entwickelte das Entsorgungsunternehmen Horsch GmbH & Co. KG aus Aachen gemeinsam mit seinem IT-Partner. Für die vorzeitige Einführung des eANV bedurfte es einer behördlichen Zustimmung durch das Regierungspräsidium Köln.

Bereits seit längerer Zeit nutzt Horsch das für die betrieblichen Anforderungen maßgeschneiderte Abfallmanagementsystem „mynature” der Netfactory GmbH in Fürstenau bei Osnabrück. Die gesamte Business-Software, einmal zentral eingerichtet, steht allen Standorten und Entsorgungsanlagen von Horsch ohne zusätzliche Installation an einzelnen Arbeitsplatzrechnern zur Verfügung. In dieses System wurde die Software eANVportal des Ulmer Unternehmens Fritz & Macziol GmbH eingebunden, die alle notwendigen Elemente zur Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens umfasst. So können die zum Betrieb der eANV notwendigen Funktionen aus „mynature” heraus online genutzt werden.

Im Falle eines Falles ist diese Lösung auch offlinefähig. Bei gestörter Kommunikationsinfrastruktur können alle Dokumente offline erfasst, ergänzt, korrigiert und unterzeichnet werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die in diese Formularlösung integrierte digitale Signatur zertifiziert.

„Die elektronische Nachweisführung stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung mit bahnbrechendem Charakter dar”, erklärt Johannes Blees, kaufmännischer Leiter bei Horsch. „Von zentraler Bedeutung wird es sein, dass der Entsorger seinen Kunden eine systemgestützte Lösung bietet, in der seine betrieblichen Abläufe und Erfassungsstrukturen unkompliziert abzubilden sind und die ein hohes Maß an Transparenz und Sicherheit der erfassten Daten gewährleistet. Dies haben wir durch die Lösung Netfactory/eANVportal sichergestellt, und das bestätigt sich Tag für Tag im Testbetrieb.”

Seit rund zwei Monaten werden bei Horsch die anfallenden Begleitscheine elektronisch generiert und einschließlich der qualifizierten elektronischen Signaturen an die zuständige Behörde im Regierungspräsidium Köln via „Mini-ZKS” übermittelt. Das ist die „digitale Poststelle”, die bis zur Inbetriebnahme einer Zentralen Koordinierungsstelle die digitalen Dokumente an die Behörden leitet.

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