Elektronisches Mahnen wird ab Dezember 2008 Pflicht

Die Justiz geht schon länger den Weg in Richtung online. So werden bereits heute die Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch abgewickelt oder die Einträge ins Handelsregister elektronisch vorgenommen. Klares Ziel: Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung und damit die Beschleunigung der Verfahren.Elektronischer Mahnantrag wird Pflicht – Wegfall der Papierformulare zum 1.12. besteht im klassischen anwaltlichen Tätigkeitsfeld “Mahnverfahren” die Pflicht, sämtliche Mahnanträge in maschinenlesbarer Form zu stellen.

Die Anträge müssen hierbei entweder in der Kanzlei qualifiziert elektronisch signiert und dann per Internet an das Mahngericht übermittelt werden oder auf Diskette gespeichert und mit unterschriebenem Begleitschreiben per Post verschickt werden. Werden Mahnverfahren nur in Ausnahmefällen abwickelt, ist es bis auf weiteres möglich, noch das papiergestützte Bar-Code-Verfahren zu nutzen. Der so erstellte Mahnantrag muss dann noch unterschrieben und per Post an das Gericht übermittelt werden.Zur Online-Übertragung eines elektronischen Mahnantrags benötigen Anwaltskanzleien einen PC mit Internet-Anschluss sowie eine zertifizierte Signaturkarte (zur qualifizierten elektronischen Signatur), ein Kartenlesegerät mit PIN-PAD der Klasse 2 (oder höher) und die im EGVP-Client enthaltene Signaturkomponente.

Quelle: www.datev.de

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