ELENA-Verfahren

Das Elena Verfahren startet ab 2012
Mit dem ELENA-Verfahren sollen ab 2012 die Einkommensnachweise elektronisch übermittelt werden. Durch dieses Verfahren sollen künftig Arbeitnehmerdaten leichter und zentral gespeichert werden. Arbeitgeber sind bereits seit Januar diesen Jahres zur Meldung der Daten verpflichtet. Durch das ELENA-Verfahren soll der Einsatz digitaler Signaturen gefördert werden, wodurch als Nebeneffekte der Handel im Internet und die Wirtschaft angekurbelt werden sollen. Da das ELENA-Verfahren wahrscheinlich für alle Arbeitnehmer bindend wird, sollten Sie sich schon jetzt darauf einstellen.
Wie das ELENA-Verfahren funkionieren wird:
- Der Arbeitnehmer beantragt eine Signaturkarte bei einem Trust Center und meldet diese bei der Registratur Fachverfahren an.
- Die Registraturstelle verknüpft im nächsten Schritt den Chip der Signaturkarte mit der Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers.
- Parallel teilt der Arbeitgeber verschiedene Daten des Arbeitnehmers an die Zentrale Speicherstelle mit.
- Im Fall der Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers soll so mithilfe der Signaturkarte eine bessere Datenübermittlung der Arbeitnehmerdaten gewährleistet werden.
Weitere Informationen finden Sie zum Thema Elena unter http://www.das-elena-verfahren.de










