Europa – peppol vereinfacht und vereinheitlicht E-Procurement

Das europäische Projekt “Pan European Public Procurement Online” (PEPPOL) soll die elektronischen Beschaffungsprozesse zwischen Lieferanten und öffentlichen Auftraggebern vereinfachen. Das Projekt hat zum Ziel, die elektronische Kommunikation zwischen Lieferanten und öffentlichen Auftraggebern voranzutreiben und europaweit zu vereinheitlichen. Jedes Unternehmen in Europa soll mit jedem öffentlichen Auftraggeber in jedem EU-Land elektronisch nach den gleichen Verfahren kommunizieren können. Die bestehenden nationalen Lösungen werden verbunden und nach den gleichen Standards ausgerichtet. Es werden die nachfolgenden Aspekte des Beschaffungsverfahrens abgedeckt: Elektronische Signatur, elektronischer Katalog, Lieferantendokumentation, elektronische Bestellung und Rechnung. Auch die europäische Kommission selbst hat ein Pilotprojekt für die Einführung von elektronischen Verfahren mit ihren Lieferanten begonnen, welches mit dem PEPPOL Projekt koordiniert wird. Für die Lieferanten der öffentlichen Hand, die Hersteller von Software Systemen aber auch für die öffentlichen Auftraggeber selbst besteht nun dringender Handlungsbedarf. Bestehende Software, Prozesse und Verfahren sind innerhalb der nächsten drei Jahre entsprechend anzupassen.

Alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich dazu verpflichtet, bis zum Jahre 2010 in allen öffentlichen Stellen die Vorraussetzungen für die komplette elektronische Abwicklung mit den Lieferanten zu schaffen und 50 % der Transaktionen auch tatsächlich elektronisch abzuwickeln. Das Projekt PEPPOL wird mit ausgewählten innovativen Dienststellen, Lieferanten und Softwareherstellern die im Rahmen des EU Projektes ausgearbeiteten Verfahren realisieren. Diese werden dann schrittweise ausgeweitet um die EU Ziele zu erreichen.

Viele Länder in Europa werden die elektronische Kommunikation zwischen Lieferanten und den öffentlichen Auftraggebern gesetzlich oder in den Ausschreibungsbedingungen verpflichtend verankern. Einige Länder haben eine derartige gesetzliche Verpflichtung für die elektronische Kommunikation mit Lieferanten bereits umgesetzt. Seit Februar 2005 müssen z. B. in Dänemark die Rechnungen an die öffentliche Verwaltung elektronisch eingeliefert werden. Es wird geschätzt, dass durch die elektronische Einlieferung von 18 Mio. Rechnungen etwa 94 Mio. Euro jährlich eingespart werden konnten.

In Deutschland wurde mit Blick auf die seit 2006 bestehende Möglichkeit öffentlicher Auftraggeber die Kommunikationsmittel im Vergabeverfahren frei zu wählen, auf Bundesebene beschlossen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) eine mit der Wirtschaft abgestimmte Empfehlung für eine vollständige elektronische Abwicklung von Beschaffungen über Liefer- und Dienstleistungen abgeben wird. Dies bedeutet, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt von den Vergabestellen Angebote in Papierform nicht mehr akzeptiert werden müssen. Im Juni 2007 erfolgte die Herausgabe eines “Stufenplans” durch das BMWI, der die Empfehlung beinhaltet, ab wann und in welchen Wirtschaftsbereichen die Vergabestellen des Bundes von den Bietern ausschließlich elektronische Angebote verlangen können.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.peppol.eu.

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