KV-Nordrhein: Der Basis-Rollout liegt vorerst auf Eis

(Foto: Techniker Krankenkasse).Im vierten Quartal sollte in Nordrhein der so genannte Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte stattfinden. Doch noch ist kein einziges Kartenlesegerät zertifiziert, und die Pauschalen sind nicht festgelegt.

Trotz der Beteuerungen der Betreibergesellschaft Gematik ist bislang kein Lesegerät für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zertifiziert. Nötig sind zwei Zulassungen: der Gematik und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Niemand kann zurzeit verbindlich sagen, wann die Zulassungs-Hürde überwunden ist.

Auch die Festlegung der Pauschalen für die Praxen auf Bundesebene ist vor diesem Hintergrund ins Stocken geraten. Sie sollen erst dann ermittelt werden, wenn mehrere stationäre und mobile Lesegeräte zugelassen sind.

Das ist auch gut so. Denn nur dann können Praxen sicher sein, das ein wichtiger Grundsatz greift: Die Einführung der eGK kostet die Praxen nichts. Genau dies beinhaltet die erste Stufe der Finanzierungsvereinbarung, auf die sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits Anfang dieses Jahres geeinigt haben.

Die Kassen zahlen demnach

  • jedem niedergelassenen Arzt und Psychotherapeuten eine Kostenpauschale für ein stationäres Lesegerät
  • eine Pauschale für den Anschluss an die Praxishardware
  • eine Pauschale für Zweitgeräte, die in genehmigten Zweigpraxen und ausgelagerten Praxisstätten zum Einsatz kommen und
  • unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel regelmäßige Hausbesuche) eine Pauschale für ein mobiles Lesegerät

Geplant hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen und die KBV, diese Pauschalen Anfang September bekannt zu geben. Da es keine zugelassenen Geräte und folglich auch keine relevanten Preise gibt, liegt das Vorhaben vorerst auf Eis.
Die geplanten Info-Veranstaltungen zur eGK fallen aus. Sie finden statt, sobald die Pauschalen bekannt sind. Alle Mitglieder erhalten dann auch mit KVNO aktuell einen Antrags- und Meldebogen, um die Kosten für die Lesegeräte erstatten zu können. „Bis dahin sollten Sie unbedingt noch warten mit der Beschaffung von Lesegeräten, da nur zugelassene Lesegeräte finanziert werden“, rät Gilbert Mohr, Leiter der Stabsstelle IT der KV Nordrhein.

Im Haus der Ärzteschaft hat die KV Nordrhein einen eGK-Informationsraum eingerichtet. Hier können Sie sich anschauen, wie verschiedene Lesegeräte mit ausgewählten Praxiscomputersystemen harmonisieren.

Weitere Informationen der KV-Nordrhein: http://www.kvno.de/mitglieder/itidprax/lese-egk.html

Gematik eHealth-Terminals: http://www.gematik.de/(S(ausldk45ywk1px55d2vbhomm))/Zulassungsverfahren_Kartenterminal_BCS.Gematik

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