Landesweiter Versand signierter elektronischer Nachrichten im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
„Erneut ist es der Innovationskraft der Hessischen Justiz zu verdanken, dass die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den hessischen Registergerichten und den wirtschaftsnahen Anwendern verbessert werden konnte. Durch die seit 1. September 2008 bestehende Möglichkeit der elektronischen Versendung sämtlicher Registerdokumente und Mitteilungen wird die Registernutzung weiter deutlich vereinfacht und beschleunigt. Hessen ist mit diesem Schritt bundesweit Vorreiter beim Versand elektronischer Dokumente”, teilte der Hessische Minister der Justiz Jürgen Banzer heute mit.
Seit dem Frühjahr 2008 versenden alle hessischen Registergerichte einfache Mitteilungen in Registersachen elektronisch. Nach dem positiven Verlauf der Pilotierungsphase beim Amtsgericht Frankfurt am Main werden seit dem 1. September 2008 durch alle hessischen Registergerichte auch die qualifiziert zu signierenden Dokumente – wie z. B. Zurückweisungsbeschlüsse oder amtliche Registerausdrucke – elektronisch versandt. Die Unterschrift auf elektronischen Dokumenten erfolgt mit Hilfe der elektronischen qualifizierten Signatur und ersetzt die handschriftliche Unterzeichnung auf Papier. Dazu wurden die Mitarbeiter der hessischen Registergerichte mit entsprechenden Signaturkarten ausgestattet.
In Hessen benennt die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 26. Oktober 2007 die Rechtsgebiete, in welchen die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Notaren, Rechtsanwälten oder sonstigen Verfahrensbeteiligten einerseits und den Gerichten und Staatsanwaltschaften andererseits eingesetzt wird. Dabei wird für die Kommunikation das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt. Im Registerbereich ist durch das Gesetz über elektronische Handels-, Genossenschafts- sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10. November 2006 eine elektronische Einreichung zwingend normiert worden, soweit es sich um Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister handelt. Die elektronische Kommunikation zwischen externen Kommunikationspartnern und Gerichten wurde dadurch deutlich angeschoben. Allein in Hessen sind im ersten Halbjahr 2008 fast 50.000 bearbeitbare elektronische Eingänge zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister verzeichnet worden. Auch der seit April 2008 eingeführte elektronische Versand von Mitteilungen durch die hessischen Registergerichte ist erfolgreich gestartet. Bis zur Jahresmitte 2008 sind bereits mehr als 35.000 Nachrichten versandt worden.
Hinweis: EGVP
Die hessische Justiz setzt für den elektronischen Rechtsverkehrs als technische Plattform das von der Firma bremen online services GmbH & Co. KG (bos) gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Land Nordrhein-Westfalen entwickelte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ein. Das EGVP ist eine Software, mit der Gerichte und Behörden mit ihren “Kunden” (z.B. Verfahrensbeteiligte, Antragsteller) und untereinander sicher und strukturiert Nachrichten im OSCI-Format (Online Services Computer Interface) austauschen können. Hierbei wird der gesamte Datenaustausch automatisch verschlüsselt. Die Nachrichten können mit Anhängen versehen und erforderlichenfalls auch elektronisch signiert werden. Die Software kann per Download kostenfrei über die Internetseite des Hessischen Ministeriums der Justiz www.hmdj.hessen.de bezogen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen.










