Neue Rechnungsstellungsvorschriften bei Mehrwertsteuer

EU Fahne Signatur SigLab

Abschied von der Rechnungssignatur rückt näher

Der Rat verabschiedete am 13.07. eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften. Neu ist vor allem die Beseitigung von Hindernissen für die elektronische Rechnungstellung. Zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, denen es Schwierigkeiten bereitet, vor Eingang der Zahlung ihrer Kunden Mehrwertsteuer an die zuständige Behörde zu entrichten, sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, diesen Unternehmen zu gestatten, dass sie die Mehrwertsteuer mit Hilfe einer Cashaccounting-Regelung (“Kassenbuchführung”) abrechnen, so dass der Lieferer oder Dienstleistungserbringer die Steuer erst dann an die zuständige Behörde entrichtet, wenn er die Zahlung für seine Lieferung oder Dienstleistung erhält, und sein Recht auf Vorsteuerabzug dann entsteht, wenn er eine Lieferung oder Dienstleistung bezahlt.

http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st10/st10858.de10.pdf (Richtlinie)

http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st11/st11339.de10.pdf

http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st11/st11339-ad01.de10.pdf

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