Österreich nicht einig über neue EU-Rechnungsrichtlinie

Brüssel – Der Streit um die verpflichtende digitale Signatur von E-Rechnungen geht weiter. Eine entsprechende EU-Ministerrats-Direktive, welche die Gleichstellung von elektronischen mit Papierrechnungen vorsieht, kam aufgrund des anhaltenden Flugchaos nun nicht wie geplant zur Abstimmung. Wird die Umsatzsteuer-Direktive auf europäischer Ebene umgesetzt, könnte die in vielen Ländern erforderliche Signaturpflicht von elektronischen Rechnungen für den Vorsteuerabzug fallen.

Signatur “günstig und einfach”

“Ein Ende der Signatur sehe ich durch die Direktive nicht”, entgegnet Marcus Laube vom Verband elektronische Rechnung (VeR) http://www.e-invoice-alliance.de im Gespräch mit pressetext. “Denn unabhängig von der geforderten Gleichbehandlung von Papierrechnungen mit elektronischen Rechnungen weist die Direktive explizit darauf hin, dass die Authentizität und Integrität der Rechnungen gewährleistet sein muss. Und da stellt die qualifizierte Signatur ohnehin den günstigsten und einfachsten Weg dar”, so Laube. Vieles werde allerdings davon abhängen, wie die technikneutral formulierte Direktive in nationale Gesetze umgesetzt wird.

Dass die digitale Signatur als Sicherheitsmaßnahme eine Reihe von Vorteilen aufweist, stellt auch Gerhard Schmidt, Chefredakteur der Plattform rechnungsaustausch.org, im pressetext-Interview nicht in Abrede. Den Vorsteuerabzug gesetzlich an eine Signatur zu knüpfen, wie derzeit in Deutschland oder Österreich, erachtet Schmidt dennoch als wenig sinnvoll. “Wenn die bisher von den Wirtschaftsprüfern eingesetzten klassischen Audit Trails zur Überprüfung von Papierrechnungen ausreichend waren, verstehe ich nicht, warum man bei Rechnungen in elektronischer Form nun mit anderen Maßstäben misst”, so Schmidt.

Kritiker bringen sich in Stellung

Das Argument, dass elektronische Rechnungen ohne Signatur leicht gefälscht werden können, lässt Schmidt nicht gelten. Denn auch Papierrechnungen seien heutzutage längst nicht mehr fälschungssicher, so Schmidt. Die gesetzlich vorgeschriebene Signatur verhindere zudem die schnellere Verbreitung von elektronischen Rechnungen und schaffe eine rechtliche Grauzone für Organisationen und Unternehmen, die sich der gesetzlichen Vorgabe nicht bewusst seien. Da eine EU-weite Einigung noch einige Jahre auf sich warten lassen könnte, fordert Schmidt im Namen einer von ihm mitbegründeten Initiative, dass Rechnungen bis 1.000 Euro auch ohne Signatur zum Vorsteuerabzug berechtigt sein sollen.

“Gerade vor dem Hintergrund des neuen deutschen Personalausweises (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/100316029/) führt an der digitalen Signatur kein Weg vorbei”, meint Thomas Koch, Manager Corporate Communications des Signatursoftware-Anbieters OpenLimit http://www.openlimit.com, im pressetext-Gespräch. Die digitale Signatur von Rechnungen oder anderen Dokumenten gewährleiste, dass die Integrität und Authentizität des Dokuments langfristig nachgewiesen werden könne. “Digital signierte Dokumente und Rechnungen weisen auch nach 20 oder 30 Jahren vor Gericht eine 100-prozentige Beweiskraft auf”, so Koch.

pressetext setzt weiterhin auf digitale Signatur

Kunden der Nachrichtenagentur pressetext erhalten seit 2008 vorsteuerabzugsfähige E-Rechnungen mit digitaler Signatur. “Nur digital signierte Rechnungen sind zu 100 Prozent vertrauenswürdig und vor Manipulationen sicher”, bekräftigt pressetext-Geschäftsführer Franz Temmel. Aus diesem Grund werde pressetext auch in Zukunft an der bewährten Praxis festhalten, so Temmel. Das Referenzprojekt http://www.pressetext.at/news/080514035/ wurde in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundeskanzleramt und Partnern aus der IT-Wirtschaft umgesetzt. (Ende)

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