Österreich: Online-Verwaltung auf dem Weg in Bezirke und Gemeinden

Die elektronische Abwicklung von Amtswegen bietet sowohl für den Bürger als auch die Behörde Vorteile. Die Behörde ist rund um die Uhr erreichbar, Online-Anträge können in der Regel schneller bearbeitet werden, es entfallen mühsame Übertragungen von Papier in EDV-Systeme. Angebot und Nutzen von E-Government, unter diesem Schlagwort werden solche Services zusammengefasst, werden in einer Schulungsoffensive der Salzburger Verwaltungsakademie Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften nähergebracht. Den Auftakt bildeten vier Informations-Halbtage in den Bezirken mit insgesamt mehr als 120 Teilnehmern aus der Bezirks- und Gemeindeverwaltung, darunter auch die beiden Bezirkshauptleute Mag. Harald Wimmer (Zell am See) und Hofrat Mag. Reinhold Mayer (Salzburg-Umgebung), bei dem die Themen Bürgerkarte, Amtssignatur und EU-Dienstleistungsrichtlinie im Vordergrund standen.

“Wenn wir jetzt nicht auf den E-Government-Zug aufspringen, sind wir in zehn bis 15 Jahren hintendran. Dann sind die Bürger weiter als wir in der Verwaltung”, brachte es  Bezirkshauptmann Mag. Mayer auf den Punkt und appellierte auch an alle Gemeinden: “Springt auf den E-Government-Zug auf. Nehmt das Angebot der Weiterbildung an, damit der Zug nicht ohne uns abfährt.” Als Referenten für den Informations-Halbtag wurden Dr. Arnold Schoba, als Referatsleiter der Bundes-Verwaltungsakademie für Ausbildung, Personal, Recht und E-Government zuständig, sowie Dipl.-Ing. Peter Mittendorfer, Fachabteilungsleiter der Landesinformatik des Landes Salzburg, gewonnen.

Ziel von E-Government ist es, so Schoba, die Kunden der Verwaltung optimal zu betreuen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer, Vereine und sonstige Organisationen sollen das Angebot kennen und annehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung fungieren dabei als Multiplikatoren.

Dipl.-Ing. Mittendorfer informierte, dass Erledigungen auf Basis des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes ab dem 1. Jänner 2011 entweder amtssigniert, das heißt mit digitaler Signatur versehen, oder persönlich unterschrieben sein müssen. Ausfertigungen in Form von elektronischen Dokumenten müssen amtssigniert sein. Sobald eine elektronische Erledigung mit Amtssignatur genehmigt wurde, trägt jede elektronische Ausfertigung davon automatisch ebenfalls die Amtssignatur. Jede schriftliche Ausfertigung davon hat die Beweiskraft einer Urkunde. Papierausfertigungen davon brauchen daher nicht mehr unterschrieben oder beglaubigt werden. “E-Government ist eine Chance und keine Bedrohung für die Verwaltung. Gleichzeitig ist E-Government kein Allheilmittel, sondern ein zusätzlicher Kanal. Bürger nutzen E-Government nur, wenn es direkten Nutzen bringt und einfach in der Handhabung ist”, so Mittendorfer.

Die Salzburger Verwaltungsakademie hat das Arbeitsübereinkommen der Regierungsparteien zum Anlass genommen, den Ausbau des E-Government mit entsprechenden Schulungsangeboten für alle Mitglieder im Salzburger Bildungsverbund (Land, Stadt und Gemeinden) zu forcieren. Dazu werden in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt sowie mit der Landesinformatik künftig maßgeschneiderte Angebote zum inhaltlichen Thema sowie für die praktischen Anwendungen (z.B. help.gv.at Melderegister, Grund-/Firmenbuch etc.) in den Salzburger Bezirken veranstaltet, insbesondere für Mitarbeiter von Bezirksverwaltungsbehören und allen Salzburger Gemeinden. Diese Angebote werden bei Bedarf auch auf spezielle Zielgruppen abgestimmt wie z.B. Führungskräfte, Juristen bzw. juristisch tätige Mitarbeiter, Techniker und EDV-Spezialisten etc.

Die Registration Officer-Ausbildung zur Freischaltberechtigung der Bürgerkartenfunktion auf der Gesundheits-eCard soll den Service-Charakter insbesondere in den Gemeinden und Bezirksbehörden heben, da der unmittelbare Bürgerkontakt dieses kostenlose Angebot mitbedienen kann und so hilft, positive Marketingeffekte zum Thema zu erzeugen.

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